Implantate sind keine Hörgeräte im traditionellen Sinn. Sie haben eine andere Wirkungsweise als herkömmliche Hörgeräte, welche das Innenohr durch verstärkte Luft- oder Substratschall reizen. Auch Sie werden wieder nach Ihrer Funktionsweise unterschieden:
Cochleaimplantate
Das Cochleaimplantat besteht aus einem externen Teil und einem implantierten Teil. Das Externe Teil beinhaltet unter anderem das Mikrofon. Das implantierte Teil geht bis in die Hörschnecke. Dort regt die Spule über Elektroden den Hörnerv des Ohres an.
Knochenverankerte Implantate
Das Implantat ist eine Schraube aus Titan, die durch die Haut hindurchführend im Schädelknochen verankert wird. Daran wird mit einer Schnappkupplung ein externer Hörverstärker befestigt. Der in Vibrationen umgewandelte Schall wird über den Schädelknochen und das tieferliegende Felsenbein auf das Innenohr übertragen.
Hirnstammimplantate
Ein Hirnstamm-Implantat ist ein modifiziertes Cochleaimplantat. Aber anstelle des Innenohres wird jedoch der erste Hörkern (Nucleus cochlearis) im Hirnstamm elektrisch stimuliert.
Implantate werden eingesetzt, wenn die Haarzellen im Ohr beschädigt sind, und/oder aus anderen medizinischen Gründen kein herkömmliches Hörgerät verwendet werden kann.